Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich elektronisch über unser Online-Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich mit der Erhalt der Bestätigungsemail.
Vertragspartner
Durch die Anmeldebestätigung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich und direkt mit derjenigen Hebamme zustande, die als Kursleiterin des konkret gebuchten Kurses in der Anmeldebestätigung genannt ist.
Widerrufsrecht
Wenn Sie Ihren Kurs bei uns per E-Mail oder online gebucht haben, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist ausschließlich an die in der Anmeldebestätigung benannte Kursleiterin zu richten.
Rücktritt
Ein Rücktritt vom gesamten Kurs ist ausschließlich bis 4 Wochen vor Kursbeginn an die in der Anmeldebestätigung benannte Kursleiterin zu richten. Es erfolgt keine Rückerstattung des Buchungspreises.
Einzelne nicht wahrgenommene Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und sind somit von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Das Ausfallshonorar pro Zeiteinheit ist der erhaltenen Buchungsbestätigung zu entnehmen.
Von der Kursleitung genannte Ersatztermine gelten als verbindlich.
Bezahlung
Die individuelle Hebammenleistung und ggf. die Partnergebühr sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsemail auf das Ihnen von der Kursleitung genannten Konto zu entrichten. Bei nicht erfolgter Überweisung erlischt Ihre Anmeldung.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 284 Abs. 3 BGB) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.